Reisepass für Kinder beantragen
Ihr Weg zum Antrag
Einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind müssen Sie persönlich beim Bürgeramt beantragen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin – meist ist das online möglich.
Jetzt beantragen
Warum soll ich einen Ort angeben?
Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
Welchen Ort soll ich angeben?
Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind beantragen, muss Ihr Kind persönlich mitkommen.
Außerdem brauchen Sie folgende Unterlagen:
- die Geburtsurkunde,
- Ausweise beider Elternteile sowie ggf. eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils,
- bei geschiedenen/alleinerziehenden Elternteilen ggf. das Sorgerechtsurteil oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- den alten Kinderreisepass – falls vorhanden,
- ein aktuelles digitales biometrisches Foto.
Seit dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Für Kinder unter zehn Jahren gelten für das Foto etwas weniger strenge Biometrie-Vorgaben als für Erwachsene. Informationen dazu finden Sie in dieser Passbild-Schablone für Kinder.
Für einen Reisepass wird immer eine Grundgebühr erhoben, die altersabhängig ist. Seit dem 7. Februar 2026 beträgt diese Grundgebühr für
- Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro.
Für Zusatzleistungen (z. B. Lichtbilder, Expressverfahren) können weitere Kosten anfallen. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Bürgeramt.
Einfach erklärt
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Kind muss persönlich bei der Beantragung des Reisepasses anwesend sein.