Reisepass für Kinder beantragen

Kinder brauchen für Reisen ins Ausland von Geburt an einen eigenen Ausweis. Für Reisen innerhalb der EU sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein, in die Schweiz und in die Türkei reicht ein Personalausweis. Für alle anderen Länder benötigen Kinder – wie Erwachsene – einen Reisepass.

Text zuletzt aktualisiert: 11.03.2026

Ihr Weg zum Antrag

Einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind müssen Sie persönlich beim Bürgeramt beantragen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin – meist ist das online möglich.

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Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind beantragen, muss Ihr Kind persönlich mitkommen. 

Außerdem brauchen Sie folgende Unterlagen: 

  • die Geburtsurkunde,
  • Ausweise beider Elternteile sowie ggf. eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils,
  • bei geschiedenen/alleinerziehenden Elternteilen ggf. das Sorgerechtsurteil oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes,
  • den alten Kinderreisepass – falls vorhanden,
  • ein aktuelles digitales biometrisches Foto.

Seit dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Personalausweisportal

Für Kinder unter zehn Jahren gelten für das Foto etwas weniger strenge Biometrie-Vorgaben als für Erwachsene. Informationen dazu finden Sie in dieser Passbild-Schablone für Kinder

Für einen Reisepass wird immer eine Grundgebühr erhoben, die altersabhängig ist. Seit dem 7. Februar 2026 beträgt diese Grundgebühr für

  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro.

Für Zusatzleistungen (z. B. Lichtbilder, Expressverfahren) können weitere Kosten anfallen. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Bürgeramt.

Einfach erklärt

Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Ihr Kind muss persönlich bei der Beantragung des Reisepasses anwesend sein.

Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie sind eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen!

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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