Familienversicherung
Alles Wichtige zur Familienversicherung im Überblick
- In der gesetzlichen Krankenversicherung können der Ehepartner oder die Ehepartnerin und Kinder beitragsfrei mitversichert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Voraussetzung ist, dass die mitversicherte Person nur geringe Einkünfte hat und in Deutschland lebt.
- Kinder können mindestens bis 18 Jahre, während Schule, Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre familienversichert werden.
- Kinder mit einer Behinderung bleiben ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie sich nicht selbst versorgen können.
- Enden die Voraussetzungen, wird die Person ein eigenständiges, beitragspflichtiges Mitglied der Krankenkasse.
Familienversicherung: Beitragsfrei mitversichert
In der gesetzlichen Krankenversicherung können der Ehepartner oder die Ehepartnerin und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. Das bedeutet: Für sie fallen keine eigenen Krankenkassenbeiträge an. Das versicherte Mitglied muss der Krankenkasse die Angehörigen lediglich melden. Lesen Sie hier, wer kostenlos mit reinkommt.
Wann ist eine Familienversicherung sinnvoll?
Die Familienversicherung entlastet viele Familien finanziell. Sie wirkt sich besonders günstig aus,
- wenn ein Elternteil für die Kinderbetreuung beruflich weniger oder vorübergehend gar nicht arbeitet,
- während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Elterngeld,
- während der Schulzeit und des Studiums der Kinder,
- bei geringem Einkommen.
Die Möglichkeit einer Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Dort müssen alle Familienangehörigen eigene Beiträge zahlen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Familienversicherung erfüllt sein?
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist möglich, wenn
- der/die mitzuversichernde Familienangehörige seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat,
- der/die familienversicherte Angehörige nur geringe eigene Einkünfte hat, die die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten (das Elterngeld wird nicht berücksichtigt),
- keine andere Krankenversicherung besteht, die eine Familienversicherung ausschließt, zum Beispiel eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bzw. Rentnerin oder Rentner,
- keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Wer kann familienversichert werden?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, können folgende Personen beitragsfrei mitversichert werden:
- Ehepartner und Ehepartnerinnen
- Eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, z. B. wegen eines Schulbesuchs
- Kinder bis zum 25. Lebensjahr während der Ausbildung oder dem Studium. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich, wenn die Ausbildung durch einen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer unterbrochen wurde.
- Kinder mit einer Behinderung, wenn sie sich nicht selbst versorgen können. Sie können unbegrenzt – ohne Altersgrenze – familienversichert bleiben.
- Stiefkinder und Enkel, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält.
- Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft.
- Ein getrennt lebender Ehepartner oder eine getrennt lebende Ehepartnerin so lange, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
Wer kann nicht familienversichert werden?
Personen bestimmter Berufsgruppen sind ausgeschlossen. Dazu zählen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Geistliche.
Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn
- der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und
- das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Die aktuelle Einkommensgrenze erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Kinder müssen dann entweder ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert werden oder aber ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Wie kann ich von der privaten Versicherung zur Familienversicherung wechseln?
Wer privat krankenversichert war und die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, kann wechseln. Die private Krankenversicherung muss von dem oder der Versicherten innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend gekündigt werden. Familienversicherte müssen ihrer ehemaligen privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen, aus der der Grund für die gesetzliche Versicherung hervorgeht.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung wegfallen?
Treffen die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr zu, sind die Betroffenen automatisch freiwillig weiter krankenversichert, müssen dann aber eigene Beiträge bezahlen. Der oder die Versicherte kann jedoch seinen/ihren Austritt erklären, wenn er/sie die Krankenkasse wechseln möchte oder in eine private Krankenversicherung eintreten will.
Häufige Elternfragen zur Familienversicherung
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Bei Fragen zur Familienversicherung wenden Sie sich am besten direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Unter dem Stichwort „Familienversicherung“ finden Sie auf den Webseiten vieler Krankenkassen ausführliche Informationen.