Krankenversicherung für Kinder

Krankenversicherung für Kinder: Privat oder gesetzlich?

Text zuletzt aktualisiert: 25.02.2026

Alles Wichtige zur Krankenversicherung für Kinder im Überblick 

  • Ob ein Kind gesetzlich oder privat versichert ist, hängt von dem Versicherungsstatus, Einkommen und Familienstand der Eltern ab.
  • Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Kind kostenlos familienversichert; sind beide privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden.
  • Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert, sind die Möglichkeiten vom Familienstand und dem Einkommen der Eltern abhängig.
  • Für privat versicherte Kinder gibt es eigene Tarife; ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht jedoch nicht. 

Privat oder gesetzlich? Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Kinder

In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht. Das gilt auch für Kinder. Ob Ihr neugeborenes Kind jedoch automatisch gesetzlich versichert ist, ob Sie eine private Krankenversicherung abschließen müssen oder ob Sie die freie Wahl haben, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir klären auf und haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Kinder verständlich für Sie zusammengetragen. 

Ein Arzt gibt einem Jungen ein High-Five.

Wann ist mein Kind gesetzlich familienversichert?

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, kann das Kind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei familienversichert werden. 

Wichtig zu wissen: Gesetzlich krankenversicherte Eltern können ihr Kind freiwillig privat krankenversichern, wenn sie einen höherwertigen Versicherungsschutz wünschen. Das ist aber beitragspflichtig.  

Wann muss mein Kind privat krankenversichert werden?

Sind beide Elternteile privat krankenversichert, ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Dann muss auch für das Kind eine beitragspflichtige private Krankenversicherung abgeschlossen werden.  

Ein Elternteil ist privat, der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert: Wie wird das Kind versichert?

Das hängt davon ab, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind: 

 Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie wählen zwischen: 

  • der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
  • einer privaten Krankenversicherung für das Kind. 

Sind die Eltern verheiratet, gilt: 

Die Familienversicherung des Kindes hängt grundsätzlich vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab. 

Liegt dieses über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € brutto jährlich / 6.450 € monatlich) und über dem des gesetzlich versicherten Elternteils, ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen. Das Kind muss dann entweder privat oder „freiwillig“ gesetzlich – und damit beitragspflichtig – versichert werden.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter. Für Kinder gibt es meist eigene Tarife, die günstiger sind als die Tarife für Erwachsene. Die Kosten richten sich nach dem gewählten Tarif und Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Kindes. Es lohnt sich, Preise und Tarife zu vergleichen, um das passende Versicherungspaket zu finden. 

Muss mein Kind für die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung machen?

Das kommt darauf an: Bei einem neugeborenen Kind findet in der Regel keine Gesundheitsprüfung statt, eine Aufnahme erfolgt zu erleichterten Bedingungen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt privat versichert wird.  

Erfolgt die Privatversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, werden in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Bei Vorerkrankungen oder Behinderungen kann es zu Beitrags- oder Risikozuschlägen, Ausschluss von Leistungen oder einer Ablehnung der Aufnahme in die Private Krankenversicherung kommen.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Kinderkrankenversicherung für Kinder?

Privat krankenversicherte Eltern in einem Angestelltenverhältnis erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 % der Beiträge, auch für die Versicherung der Kinder. Der Zuschuss ist jedoch begrenzt. Im Jahr 2026 liegt der maximale Gesamtzuschuss für den Arbeitnehmer und ggf. mitversicherte Kinder bei 508,59 € monatlich. Alles, was darüber hinaus geht, müssen die Eltern selbst bezahlen. Unabhängig davon, ob die Kosten für sie selbst oder für ihre Kinder anfallen. 

Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Beiträge für ihre Kinder vollständig selbst tragen. Sie erhalten keinen Zuschuss. 

Mein Kind ist krank: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Kind privat krankenversichert ist?

Die meisten Eltern bekommen keinen Lohn vom Arbeitgeber, wenn sie ihr krankes Kind zuhause betreuen. Ist das Kind gesetzlich krankenversichert, erhalten gesetzlich krankenversicherte Eltern Kinderkrankengeld. Ist das Kind jedoch privat krankenversichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld – es sei denn, dass diese Leistung explizit vereinbart wurde. Auch dann nicht, wenn ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. 

Kann ich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beiträge zur Krankenversicherung für Kinder sind steuerlich absetzbar, solange die Eltern unterhaltspflichtig sind. 

Kann mein Kind von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder ist nur möglich, wenn eine Versicherungspflicht eintritt, etwa bei Aufnahme einer Ausbildung/eines Studiums oder eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Familienversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils dauerhaft unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder anhaltend niedriger ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung meines Kindes bei einer Trennung oder Scheidung?

Bei einer Trennung oder Scheidung bleibt eine private Krankenversicherung zunächst unverändert bestehen. Ein Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils ist je nach Vertragsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Versicherung beraten.  

Wo gibt es Hilfe und Beratung? 

Sie können sich bei Versicherungsmaklerinnen oder Versicherungsmaklern individuell beraten lassen. Eine persönliche Beratung empfiehlt sich bereits vor der Geburt, dann haben Sie ausreichend Zeit für eine abgewogene Entscheidung.  

Das könnte sie auch interessieren