Wohngeld
Ihr Weg zum Antrag
Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten: Nutzen Sie zuerst den Wohngeldrechner. Die Online-Antragstellung schließt sich daran an.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie vor dem Antrag unverbindlich prüfen, ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen könnten.
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
- Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
- letzte Mietänderung
- Kaltwasserabrechnung
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
Einfach erklärt
Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum
- Steuern vom Einkommen
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.
Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum
Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.
Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.
Einkommen der Haushaltsmitglieder
Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.
Zum Beispiel:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Was ist sonst noch wichtig?
Kinder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden und für die Kindergeld gezahlt wird, können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen.