Wohngeld – Erhöhung beantragen

Sie beziehen Wohngeld und Ihr Gesamteinkommen, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder hat sich erhöht – dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Text zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Wenn Sie Ihren Antrag auf Wohngelderhöhung online stellen möchten: Nutzen Sie zuerst den Wohngeldrechner. Die Online-Antragstellung schließt sich daran an.

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Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Nachweis der eingetretenen Änderung.

Keine

Einfach erklärt

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

 

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Was ist sonst noch wichtig?

Kinder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden und für die Kindergeld gezahlt wird, können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. 

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Häufige Fragen und Antworten

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