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Ehe-Schließung anmelden in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 29.10.2026
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Alles Wichtige zur Anmeldung einer Ehe-Schließung in Leichter Sprache

Ehe-Schließung anmelden

Ein Paar wird von einem Standesbeamten getraut.

Sie möchten heiraten? 

Dann müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden. 

Das Standes-Amt prüft: 
Dürfen Sie nach dem Gesetz heiraten?

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Wer kann die Ehe-Schließung anmelden? 
  • Wer darf nicht heiraten? 
  • Wo melden Sie die Ehe-Schließung an? 
  • Was brauchen Sie für die Anmeldung? 
  • Welche Kosten entstehen? 
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung? 

Wer kann die Ehe-Schließung anmelden?

Illustration: Ein Paar hält sich an der Hand und lächelt sich an.

Sie können die Ehe-Schließung anmelden, wenn 

  • Sie voll-jährig sind. 
    Das heißt: 
    Beide Personen sind mindestens 18 Jahre alt. 
  • beide Personen der Ehe-Schließung zustimmen. 

Wer darf keine Ehe-Schließung anmelden?

Manche Menschen dürfen nicht miteinander heiraten. 

Zum Beispiel: 

  • Eltern und Kinder 
  • Geschwister 
  • Halb-Geschwister 

Das gilt auch, wenn jemand adoptiert wurde. 

Außerdem gilt: 
Eine Person darf nur eine Ehe haben. 

Vor einer neuen Ehe muss die alte Ehe beendet sein. 

Zum Beispiel: 

  • durch eine Scheidung 
  • oder weil der frühere Partner gestorben ist 

Wo melden Sie die Ehe-Schließung an?

Sie können sich beim Standes-Amt anmelden. 

Zum Beispiel: 

  • an Ihrem Wohnort 
  • oder am Wohnort Ihres Partners oder Ihrer Partnerin

Sie müssen nicht dort heiraten, 
wo Sie Ihre Ehe anmelden. 

Die Trauung kann in jedem Standes-Amt in Deutschland stattfinden. 

Wichtig: 
Eine Trauung im Standes-Amt und eine kirchliche Hochzeit sind zwei verschiedene Dinge. 

Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Für die Anmeldung brauchen Sie Dokumente. 

Zum Beispiel:  

  • Personal-Ausweis oder Reisepass 
  • Geburts-Urkunde 

 

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, 

oder in einer Lebens-Partnerschaft gelebt haben: 

  • Ehe-Urkunde  
  • Scheidungs-Urteil 
  • Oder Nachweis über die Auflösung der Lebens-Partnerschaft  

 

Wenn Sie Witwe oder Witwer sind: 

  • Ehe-Urkunde oder Urkunde zur Lebens-Partnerschaft 
  • Sterbeurkunde des früheren Partners

 

Wenn Sie Kinder haben: 

  • Geburts-Urkunden der Kinder 

 

Wenn ein Partner aus dem Ausland kommt: 

  • Personal-Ausweis, Reise-Pass oder Identifikations-Nachweis 
  • Nachweis der Staats-Angehörigkeit 
  • Melde-Bescheinigung 
  • Geburts-Urkunde 
  • Ehefähigkeits-Zeugnis 
  • Fremdsprachige Urkunden mit deutscher Übersetzung 

 

Das Standes-Amt kann weitere Dokumente verlangen. 

Fragen Sie dort nach. 

Welche Kosten entstehen?

Illustration: Geldscheine und Münzen.

Die Kosten sind in jedem Bundes-Land anders. 

Fragen Sie beim Standes-Amt nach. 

Dort erfahren Sie die genauen Kosten. 

Wo bekommen wir Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen zur Anmeldung der Ehe? 

Dann hilft Ihnen das Standes-Amt. 

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist? 

Dann suchen Sie im Internet nach: 
„Standesamt + Ihr Wohn-Ort“ 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.