Leichte Sprache

Eltern-Beitrag für Kinder-Betreuung in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 30.10.2025
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Alles Wichtige über den Eltern-Beitrag für Kinder-Betreuung in Leichter Sprache

Kinder-Betreuung: Was ist der Eltern-Beitrag?

Sie haben einen Platz für die Betreuung von Ihrem Kind bekommen?

Dann müssen die Eltern für die Betreuung Geld bezahlen.

 

Dieses Geld heißt Eltern-Beitrag.

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Wann müssen Eltern-Beiträge bezahlt werden?
  • Wie wird berechnet: Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?
  • Wer muss Eltern-Beiträge bezahlen?
  • Wer muss keine Eltern-Beiträge bezahlen?
  • Was brauchen Sie für den Antrag?
  • Wo bekommen Sie Hilfe?

Wann müssen Eltern-Beiträge bezahlt werden?

Illustration von Geld

Sie haben einen Vertrag 

  • mit einer Kinder-Tages-Pflege-Person?
  • oder mit einer Kita? 
    (das bedeutet: Kinder-Tages-Einrichtung)

 

Dann prüft das Jugend-Amt:

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen.

 

Wichtig:

Der Eltern-Beitrag kann in jeder Stadt anders sein.

Aber: Für Kita und Kinder-Tages-Pflege soll der Eltern-Beitrag gleich hoch sein.

Wie viel Geld müssen die Eltern bezahlen?

Illustration von einem Gesetzbuch.

Das steht im Gesetz. 

Das Gesetz heißt: Kinder-Bildungs-Gesetz 
(kurz: KiBiz)

 

Dort steht: Die Höhe des Eltern-Beitrags ist gestaffelt.

Das heißt: 
Die Höhe hängt davon ab:

  • Wie viel Geld verdienen die Eltern?
  • Wie viele Kinder leben in der Familie?
  • Wie viele Stunden am Tag ist das Kind in der Betreuung?

Die letzten 2 Jahre vor der Schule ist die Betreuung kostenlos.

In manchen Städten ist es sogar früher kostenlos.

Wer muss keinen Eltern-Beitrag bezahlen?

Eine durchgestrichene Grafik von einer Hand, die Geld in eine andere Hand gibt.

Sie müssen keinen Eltern-Beitrag bezahlen,
wenn Sie eine von diesen Hilfen bekommen:

  • Kinder-Zuschlag
  • Bürger-Geld
  • Sozial-Hilfe
  • Wohn-Geld
  • Leistungen nach dem Aysl-Bewerber-Gesetz

 

Wichtig:

Sie müssen einen Antrag stellen.

Erst dann müssen Sie keinen Eltern-Beitrag bezahlen.

Was brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag auf Befreiung vom Eltern-Beitrag brauchen Sie:

  • den Betreuungs-Vertrag mit der Kita
  • oder den Betreuungs-Vertrag mit der Kinder-Tages-Pflege-Person
  • einen Nachweis über Ihre Leistungen

Zum Beispiel:

  • Kinder-Zuschlag
  • Wohn-Geld
  • Bürger-Geld

Wo bekommen Sie Hilfe?

Sie haben Fragen zum Eltern-Beitrag?

Dann hilft das Jugend-Amt Ihrer Stadt.

 

Sie wissen nicht, wo das nächste Jugend-Amt ist?

Dann können Sie online suchen. 

 

Die Internetseite heißt: www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Dort geben Sie Ihre Postleitzahl oder den Wohnort an.

Dann sehen Sie, welches Amt zuständig ist.

Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.