Familien-Versicherung beantragen in Leichter Sprache
Familien-Versicherung beantragen
Sie sind bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können Sie vielleicht auch Ihre Familie mit versichern.
Dafür müssen Sie keine Beiträge bezahlen.
Aber:
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Kranken-Kasse stellen.
Wir erklären Ihnen hier:
- Was ist eine Familien-Versicherung?
- Wann können Sie eine Familien-Versicherung bekommen?
- Welche Personen können mit versichert werden?
- Was brauchen Sie für den Antrag?
- Wo stellen Sie den Antrag?
- Welche Kosten entstehen?
- Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Was ist eine Familien-Versicherung?
Eine Familie-Versicherung ist eine Kranken-Versicherung für Ihre Familie.
Das heißt:
Auch Ihre Kinder oder Ihr Ehe-Partner, Ihre Ehe-Partnerin sind mit versichert.
Wann können Sie eine Familien-Versicherung bekommen?
Sie können einen Antrag für die Familien-Versicherung stellen,
wenn:
- Sie gesetzlich kranken-versichert sind
- und Ihre Familie in Deutschland lebt.
Welche Personen können mit versichert werden?
Diese Personen aus Ihrer Familie können mit versichert werden:
Ehe-Partnerin oder Ehe-Partner:
- Die Person ist nicht gesetzlich versichert.
- Sie arbeitet nicht selbst-ständig.
- Sie hat keine private Kranken-Versicherung.
- Sie verdient wenig oder kein Geld.
Kinder:
Kinder können mit versichert werden, wenn sie
- unter 18 Jahre alt sind.
- unter 23 Jahre alt und nicht arbeiten.
- unter 25 Jahre alt sind und zur Schule gehen oder studieren.
- eine Ausbildung in der Schule machen.
- kein Geld für die Ausbildung bekommen.
Ein erwachsenes Kind hat eine Behinderung:
Und das Kind kann deshalb nicht arbeiten?
Dann kann dieses Kind familienversichert bleiben.
Auch wenn es älter ist als 25 Jahre.
Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel:
Sie können mit versichert werden, wenn:
- die Kinder mit im Haushalt leben.
- Oder: Sie bezahlen für das Leben der Kinder.
Was brauchen Sie für den Antrag?
Sie brauchen verschiedene Unterlagen.
Zum Beispiel:
- Eine Kopie von der Lohn-Bescheinigung Ihrer Ehe-Frau oder Ihres Ehe-Mannes
- oder eine Kopie des aktuellen Einkommen-Steuer-Bescheids
- Ihr Kind ist 23 Jahre oder älter:
Schul- oder Studien-Bescheinigung
Manchmal brauchen Sie noch andere Dokumente.
Zum Beispiel:
- Renten-Bescheide
- Nachweis über Vermögen
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse.
Beide Eltern haben verschiedene Kranken-Kassen?
Dann können Sie wählen:
Bei welcher Kranken-Kasse soll Ihr Kind versichert sein?
Welche Kosten entstehen?
Der Antrag ist kostenlos.
Auch die Familien-Versicherung kostet kein Extra-Geld.
Wo bekommen Sie Beratung und Hilfe?
Fragen Sie Ihre Kranken-Kasse.
Dort bekommen Sie:
- Beratung
- Hilfe beim Antrag
- Informationen zu den Unterlagen
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.