Lebens-Partnerschafts-Urkunde in Leichter Sprache
Was ist eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
Eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde ist ein Dokument vom Standes-Amt.
Sie zeigt, dass Sie eine Lebens-Partnerschaft eingetragen haben.
In der Urkunde stehen:
- die Namen der beiden Lebens-Partner oder Lebens-Partnerinnen
- der Geburts-Tag und Geburts-Ort
- der Ort und Tag, an dem die Lebens-Partnerschaft eingetragen wurde
- die Religion, wenn es eine gibt
Die Urkunde ist also der Beweis, dass Sie eine Lebens-Partnerschaft haben.
Wir erklären Ihnen hier:
- Wo bekommen Sie die Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
- Welche Arten von Lebens-Partnerschafts-Urkunden gibt es?
- Wer darf die Lebens-Partnerschafts-Urkunde bekommen?
- Was brauchen Sie für den Antrag?
- Was kostet die Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
Wo bekommen Sie die Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
Sie bekommen die Urkunde beim Standes-Amt.
Dort, wo Sie Ihre Lebens-Partnerschaft eingetragen haben.
Welche Arten von Lebens-Partnerschafts-Urkunden gibt es?
Sie können die Lebens-Partnerschafts-Urkunde in zwei Formen bekommen:
Die erste heißt Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Das ist die normale Urkunde.
Sie zeigt, dass Sie eine Lebens-Partnerschaft eingetragen haben.
Die zweite heißt beglaubigter Ausdruck aus dem Lebens-Partnerschafts-Register.
Das ist eine Kopie vom Eintrag im Standes-Amt.
In der Kopie stehen alle Daten über Ihre Lebens-Partnerschaft.
Zum Beispiel: Wann und wo Sie die Lebens-Partnerschaft eingetragen haben.
In der Kopie können auch spätere Änderungen stehen.
Zum Beispiel, wenn die Lebens-Partnerschaft aufgelöst wurde.
Den Ausdruck können Sie bekommen als:
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register
Wenn das Standes-Amt das schon nutzt. - Kopie oder genaue Abschrift des alten Eintrags im Register
Wer darf die Lebens-Partnerschafts-Urkunde bekommen?
Die Lebens-Partnerschafts-Urkunde enthält persönliche Daten.
Darum darf sie nicht jede Person bekommen.
Diese Personen dürfen die Lebens-Partnerschafts-Urkunde bekommen:
- die Person selbst – ab 16 Jahren
- Ihr Lebens-Partner oder die Lebens-Partnerin
- Ihre Eltern
- Ihre Kinder
- Ihre Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen und Verwandte mit rechtlichem Interesse.
Zum Beispiel mit einem Schreiben vom Nachlassgericht.
Wichtig:
Die Lebens-Partnerschaft wurde im Ausland geschlossen?
Dann muss sie zuerst in Deutschland nachbeurkundet werden.
Erst danach können Sie die Urkunde beantragen.
Was brauchen Sie für den Antrag?
Für den Antrag brauchen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- wenn jemand anderes für Sie den Antrag stellt:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis der berechtigten Person
- oder Ausweis der Vertreterin oder des Vertreters
- bei anderen Personen:
- einen Nachweis über das rechtliche Interesse
Sie können jederzeit eine neue Urkunde beantragen.
Was kostet die Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
Die erste Urkunde kostet 10 Euro.
Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie haben Fragen zur Lebens-Partnerschafts-Urkunde?
Dann fragen Sie beim Standes-Amt.
Dort, wo Sie Ihre Lebens-Partnerschaft eingetragen haben.
Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?
Dann suchen Sie im Internet nach:
„Standesamt + Ort Ihrer Geburt“.
Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an.
Die Telefonnummer ist 115.
Dort bekommen Sie Informationen.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.
Das Ministerium für
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· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
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Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.