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Nach-Name ändern nach Ehe-Schließung in Leichter Sprache
Nach-Name nach der Ehe-Schließung
Sie heiraten?
Dann können Sie entscheiden:
Welchen Nach-Namen möchten Sie tragen?
Vielleicht möchten Sie Ihren Namen später ändern.
Dann müssen Sie zum Stands-Amt gehen.
Wir erklären Ihnen hier:
- Welche Namens-Möglichkeiten gibt es?
- Wann können Sie den Namen ändern?
- Wo stellen Sie den Antrag?
- Was brauchen Sie dafür?
- Was kostet das?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
Welche Namens-Möglichkeiten gibt es?
Nach der Ehe-Schließung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Zum Beispiel:
- Gemeinsamer Nach-Name
Sie wählen einen gemeinsamen Nach-Namen.
Dann haben beide Personen denselben Nach-Namen.
- Eigene Nach-Namen
Beide Personen behalten ihren Nach-Namen.
- Doppel-Name
Eine Person kann einen Doppel-Namen tragen.
Das bedeutet:
Die Person hat den bisherigen Nach-Namen plus den gemeinsamen Nach-Namen.
Der zweite Name kann vor oder nach dem gemeinsamen Nach-Namen stehen.
- Doppel-Name als gemeinsamer Nach-Name
Das heißt:
Beide Partner haben 2 Nach-Namen.
Die Reihenfolge ist egal.
Und Sie können wählen:
Sollen die Namen mit Binde-Strich geschrieben werden oder ohne?
Wichtig für Kinder
Sie behalten beide ihre eigenen Nach-Namen?
Dann müssen die Eltern beim ersten Kind entscheiden:
Welchen Nach-Namen soll das Kind bekommen.
Dieser Nach-Name gilt für alle weiteren Kinder.
Wichtig bei ausländischen Namen
Vielleicht kommt eine Person aus einem anderen Land.
Dann können besondere Regeln gelten.
Fragen Sie beim Standes-Amt nach.
Wann können Sie den Nach-Namen ändern?
Sie können Ihren Nach-Namen ändern:
- bei der Ehe-Schließung
- oder später
Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag stellen Sie beim Standes-Amt.
Zuständig ist das Standes-Amt an Ihrem Wohn-Ort.
Was brauchen Sie für den Antrag?
Sie brauchen zum Beispiel:
- Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- vielleicht die Heirats-Urkunde
Vielleicht brauchen Sie weitere Unterlagen.
Fragen Sie beim Standes-Amt nach.
Was kostet das?
Bei der Ehe-Schließung kostet es nichts.
Sie ändern den Namen später?
Dann kostet das Geld.
Wie viel kostet es?
Das können Sie beim Standes-Amt fragen.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie haben Fragen?
Dann hilft das Standes-Amt weiter.
Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?
Dann suchen Sie im Internet nach:
„Standesamt + Wohnort“
Oder Sie rufen die Behörden-Nummer an.
Die Telefonnummer ist 115.
Dort bekommen Sie allgemeine Informationen.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.