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Reise-Pass für Kinder beantragen in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 29.10.2026
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Alles Wichtige zum Reise-Pass für Kinder in Leichter Sprache. 

So beantragen Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind

Illustration: Ein Personalausweis und ein Reisepass.

Ihr Kind reist ins Ausland? 

Dann braucht Ihr Kind einen Ausweis. 

Das gilt ab der Geburt. 

 

Es gibt zwei Möglichkeiten: 

  • Ihr Kind braucht einen Personal-Ausweis.
  • Oder Ihr Kind braucht einen Reise-Pass. 

 

Das hängt davon ab, 
in welches Land Sie mit Ihrem Kind reisen.  

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Wann reicht ein Personal-Ausweis?
  • Wann braucht Ihr Kind einen Reise-Pass?
  • Wo stellen Sie den Antrag für den Reise-Pass?
  • Was brauchen Sie für den Antrag?
  • Wie muss das Foto sein?
  • Was kostet der Reise-Pass?
  • Wo bekommen Sie Hilfe? 

Wann reicht ein Personal-Ausweis?

Illustration: Ein Personalausweis.

Für bestimmte Länder reicht ein Personal-Ausweis. 

 

Zum Beispiel für: 

  • Die Länder der Europäischen Union (EU)  
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Türkei 

Wann braucht Ihr Kind einen Reise-Pass?

Illustration: Ein Reisepass.

Für viele andere Länder braucht Ihr Kind einen Reise-Pass. 

Der Reise-Pass ist mehrere Jahre gültig. 

 

Wichtig: 

Früher gab es den Kinder-Reise-Pass. 

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keinen Kinder-Reise-Pass mehr. 

 

Das bedeutet: 

  • Sie können keinen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.
  • Der alte Kinder-Reise-Pass kann nicht verlängert werden.
  • Der alte Kinder-Reise-Pass kann nicht geändert werden.  

 

Der Kinder-Reise-Pass ist noch gültig? 

Dann darf Ihr Kind den Kinder-Reise-Pass noch benutzen.  

Wo stellen Sie den Antrag für den Reise-Pass?

Illustration: Gebäude mit Aufschrift "Bürgeramt".

Den Antrag stellen Sie beim Bürger-Amt Ihrer Stadt. 

Das Bürger-Amt ist oft im Rat-Haus. 

 

Machen Sie vorher einen Termin. 

Den Termin können Sie meist im Internet machen. 

Was brauchen Sie für den Antrag?

Wichtig: 

  • Ihr Kind muss die deutsche Staats-Bürger-Schaft haben.  
  • Ihr Kind muss persönlich zum Termin kommen. 

 

Sie brauchen außerdem: 

  • die Geburts-Urkunde vom Kind
  • den Personal-Ausweis oder Reise-Pass von beiden Eltern-Teilen
  • Ein aktuelles Foto vom Kind 

 

Vielleicht ist ein Eltern-Teil nicht dabei. 

Dann brauchen Sie eine Einverständnis-Erklärung von diesem Elternteil. 

Eine Einverständnis-Erklärung ist ein Schreiben. 

Darin steht: 
Der andere Eltern-Teil ist mit dem Antrag einverstanden. 

Illustration: Klemmbrett mit einem Dokument, auf dem "Sorgerechtsurteil" steht.

Vielleicht sind die Eltern geschieden. 

Dann brauchen Sie weitere Unterlagen. 

Zum Beispiel: 

  • ein Sorge-Rechts-Urteil
  • oder eine Negativ-Bescheinigung vom Jugend-Amt 

 

Im Sorge-Rechts-Urteil steht: 
Wer darf sich um das Kind kümmern? 

In der Negativ-Bescheinigung steht: 
Nur ein Eltern-Teil hat das Sorge-Recht. 

 

Vielleicht haben Sie einen alten Kinder-Reise-Pass. 

Dann müssen Sie den alten Kinder-Reise-Pass mitbringen. 

Wie muss das Foto sein?

Illustration: Ein Mädchen schaut gerade in die Kamera für das biometrische Passfoto.

Für den Reise-Pass brauchen Sie ein 
bio-metrisches Foto. 

Bio-metrisch bedeutet: 

Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen. 

Zum Beispiel: 

  • Das Gesicht ist gut zu sehen.
  • Das Kind schaut in die Kamera. 

 

Für kleine Kinder bis 10 Jahren gelten einfachere Regeln. 

Die Regeln finden Sie hier: 
Pass-Bild-Schablone für Kinder. 

Diese Informationen sind in Schwerer Sprache. 

Was kostet der Reise-Pass?

Illustration von Geld

Ein Reise-Pass kostet Geld. 

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen? 

Das kommt auf das Alter an. 

 

Für Personen unter 24 Jahren kostet der Reise-Pass: 

37,50 Euro.  

 

Vielleicht kostet es mehr. 

Zum Beispiel für: 

  • das Pass-Foto
  • ein Express-Verfahren 

 

Express-Verfahren heißt: 
Sie bekommen den Reise-Pass schneller. 

Dann müssen Sie vielleicht mehr Geld bezahlen. 

Fragen Sie beim Bürger-Amt nach. 

Illustration: Eine Familie mit gepackten Koffern ist bereit zur Abreise.

Wichtig: 
Sie reisen mit Ihrem Kind ins Ausland? 

Dann braucht Sie vielleicht auch einen Reise-Pass. 

Auf dieser Internet-Seite erklären wir, 
wie Sie den Antrag stellen: 

„Reisepass beantragen“ 

Wo bekommen Sie Hilfe?

Illustration Frau schaut in Laptop

Sie haben Fragen zum Reise-Pass? 

Dann hilft Ihnen das Bürger-Amt Ihrer Stadt. 

 

Sie wissen nicht, welches Bürger-Amt zuständig ist? 

Dann suchen Sie im Internet nach: 

„Reisepass + Wohnort“ 

 

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an: 

Telefon 115.

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

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Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
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