Zum Inhalt wechseln
    • Sprache: Deutsch
    • Language: English
    • Lingue: Français
    • Lingua: Italiano
    • Język: Polski
    • Limbă: Românesc
    • Dil: Türkçe
    • Мова: Український
    • Език: български
    • اللغة: العربية
  • Leichte Sprache
  • Visuelle Hilfe
  • Barrierefreiheit
  • Bestellungen und Downloads
Meta Navi Social
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Facebook
  • Instagram
  • X
  • YouTube
    • Deutsch
    • English
    • Français
    • Italiano
    • Polski
    • Românesc
    • Türkçe
    • Український
    • Bulgarian
    • Arabic
  • Leichte Sprache
  • Visuelle Hilfe
  • Barrierefreiheit
  • Bestellungen und Downloads
Familienportal.NRW
Familien. Eltern. Kinder.
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Hauptnavigation (Bürgerbereich)
  • Start
    • Schwangerschaft
    • 0 bis 1 Jahre
    • 1 bis 3 Jahre
    • 3 bis 6 Jahre
    • 6 bis 10 Jahre
    • 10 bis 16 Jahre
    • 16 bis 18 Jahre
    • 18+ Jahre
    • ABC der Notfallnummern
    • Adoption & Pflegefamilien
    • Aktive Vaterschaft
    • Alleinerziehende
    • Einsamkeit
    • Familiendialog.NRW
    • Familienverbände NRW
    • Familie International
    • Großeltern
    • Kreativzeit
    • Leben mit Behinderung
    • Mehrkindfamilien
    • Patchworkfamilien
    • Rechtliche Änderungen
    • Regenbogenfamilien
    • Trennung
    • Vereinbarkeit
  • Meine Anträge
  • Mein Familienlotse
Bereichswechsel
  • current section Für Familien
  • Für Unternehmen/Kommunen
Hauptnavigation (Bürgerbereich mobile)
  • Start
    • Schwangerschaft
    • 0 bis 1 Jahre
    • 1 bis 3 Jahre
    • 3 bis 6 Jahre
    • 6 bis 10 Jahre
    • 10 bis 16 Jahre
    • 16 bis 18 Jahre
    • 18+ Jahre
    • ABC der Notfallnummern
    • Adoption & Pflegefamilien
    • Aktive Vaterschaft
    • Alleinerziehende
    • Einsamkeit
    • Familiendialog.NRW
    • Familienverbände NRW
    • Familie International
    • Großeltern
    • Kreativzeit
    • Leben mit Behinderung
    • Mehrkindfamilien
    • Patchworkfamilien
    • Rechtliche Änderungen
    • Regenbogenfamilien
    • Trennung
    • Vereinbarkeit
  • Meine Anträge
  • Mein Familienlotse
Bereichswechsel
  • current section Für Familien
  • Für Unternehmen/Kommunen

Suche

Inhalt
  1. Startseite
  2. Familienverbände NRW
  3. Familienbund der Katholiken

Familienbund der Katholiken

Gute Lebensbedingungen für alle Familien
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Beistandschaft

Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Kindergeld

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern, damit sie ihre Kinder gut versorgen können. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Geburtsurkunde

Geburtsurkunde

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Inhalt
  1. Startseite
  2. Tipps & Checklisten

Tipps & Checklisten

Alle Checklisten auf einen Blick.  Unsere Checklisten helfen Familien, den Überblick zu behalten – praktisch, verständlich und sofort einsetzbar. Damit sind Sie bestens vorbereitet. 
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Eheurkunde

Eheurkunde

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Geburtsanzeige

Geburtsanzeige

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Frühe Hilfen

Frühe Hilfen

Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen können sich Eltern unterstützen lassen – zum Beispiel wenn Sie Informationen und Beratung zu Themen rund um Kind und Familie wünschen oder konkrete Hilfe und Entlastung benötigen.
leistungsdetailseite
  1. Startseite
  2. Geburtsanzeige – Hausgeburt

Geburtsanzeige – Hausgeburt

Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
  • Load More
Meta Navi Social
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Facebook
  • Instagram
  • X
  • YouTube
© 2021 - 2025 Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Kontakt
  • Bestellungen
  • Impressum
  • Datenschutzinformation