Geburtsanzeige

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Text zuletzt aktualisiert: 29.10.2025
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Für die Anzeige der Geburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier beider Elternteile des Kindes.
  • Wenn Sie verheiratet sind: zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
  • Wenn Sie als Mutter ledig sind: zusätzlich Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie als Mutter geschieden oder verwitwet sind: zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Ihre Geburtsurkunde und Ihre Eheurkunde und den Scheidungsbeschluss beziehungsweise die Sterbeurkunde
  • Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters, eine beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters.
  • Wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat: einen Nachweis über die Namensänderung.
  • Wenn die Eltern bereits die gemeinsame Sorge begründet haben: eine beglaubigte Abschrift der Sorgeerklärung.
  • Bei ausländischen Eltern: zusätzlich einen Nachweis über den Aufenthaltstitel zur Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers vorzulegen.

 

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Urkunden für private Zwecke sind gebührenpflichtig. Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Einfach erklärt

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Geburt Ihres Kindes können Sie als Mutter oder sorgeberechtigter Vater persönlich anzeigen. Es ist aber auch möglich, dass die Geburt durch eine andere Person, die bei der Geburt anwesend war, angezeigt wird. 
 

Was bekomme ich?

Nach der Geburt erhalten Sie vom Standesamt kostenlose Geburtsurkunden zur Beantragung der Mutterschaftshilfe, von Kindergeld und von Elterngeld. Diese Urkunden werden nur einmal für den jeweiligen Zweck ausgestellt. Die Geburtsurkunden können erst nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister ausgestellt werden. Weitere Urkunden für private Zwecke werden in gewünschter Anzahl gegen eine Gebühr ausgestellt. Die Gebühren variieren je nach Standesamt.

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten einen beglaubigten Registerausdruck.
 

Häufige Fragen und Antworten

Schon geprüft? Tipps und Listen für die nächsten Schritte

Rund um die Geburt gibt es einige Dinge zu bedenken und zu erledigen. Mit den folgenden Checklisten erhalten Sie einen Überblick über wichtige Dinge, um die Sie sich vor und nach der Geburt kümmern müssen.

Checkliste: Was gehört in die Kliniktasche?

Checkliste: Was ist nach der Geburt zu beachten? 

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel  das Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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