Leichte Sprache

Einsicht in die Adoptions-Akte erhalten in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 24.03.2026
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Alles Wichtige über die Einsicht in die Adoptions-Akte in Leichter Sprache.

Infos aus der Adoptions-Akte erhalten

Illustration: Ein Ordner mit Dokumenten und der Aufschrift "Adoptions-Akte"

Sie sind adoptiert? 

Und Sie sind 16 Jahre alt oder älter? 

 

Dann können Sie Informationen über Ihre Adoption bekommen. 

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Worum geht es?
  • Wer kann die Adoptions-Akte einsehen?
  • Wer kann Unterlagen aus dem Geburten-Register bekommen?
  • Wie stellen Sie den Antrag?
  • Was brauchen Sie für den Antrag?
  • Was kostet das?
  • Wo bekommen Sie Hilfe? 

Worum geht es?

Illustration: Eine Frau, die fragend aussieht.

Sie sind adoptiert. 

Das heißt: 
Ihre Eltern haben Sie nicht geboren. 

Ihre Eltern haben Sie adoptiert. 

 

Vielleicht möchten Sie mehr über Ihre Herkunft wissen. 

Zum Beispiel: 

  • Wer sind meine Eltern bei der Geburt?
  • Wo komme ich her? 
Illustration: Gebäude mit Aufschrift "Adoptions-Vermittlungs-Stelle".

Dann können Sie Informationen über Ihre Adoption bekommen. 

Diese Informationen stehen in einer Adoptions-Akte. 

Eine Akte ist eine Sammlung von Dokumenten. 

 

Die Akte liegt bei der Adoptions-Vermittlungs-Stelle. 

Diese Stelle ist oft beim Jugend-Amt.  

Dort können Sie die Akte einsehen. 

Die Fach-Kräfte helfen Ihnen bei Fragen. 

Wer kann die Adoptions-Akte einsehen?

Illustration: Eine Frau sieht die eine Akte ein.

Diese Personen können die Adoptions-Akte einsehen: 

  • das adoptierte Kind (ab 16 Jahren oder älter)
  • die Adoptiv-Eltern, 
    wenn sie das Sorge-Recht für das Kind haben. 
Illustration: Ein Ordner mit Dokumenten und der Aufschrift "Adoptions-Akte", der von einem Verbotszeichen überdeckt wird.

Wichtig zu wissen: 
Manchmal können Sie die Akten nicht einsehen. 

Zum Beispiel: 

  • Wenn der Schutz anderer Personen wichtig ist
  • Wenn sehr persönliche Informationen in der Akte stehen 

 

Dann prüft die Adoptions-Vermittlungs-Stelle den Fall genau.

Wer kann Unterlagen aus dem Geburten-Register bekommen?

Illustration: Ein Stapel Dokumente mit Aufschrift "Geburtenregister".

Informationen über eine Geburt stehen auch im Geburten-Register. 

Das ist ein Register beim Standes-Amt. 

Dort werden Geburten aufgeschrieben. 

 

Diese Personen können Unterlagen aus dem Geburten-Register bekommen: 

  • das adoptierte Kind selbst (ab 16 Jahren)
  • die Adoptiv-Eltern
  • die Groß-Eltern
  • der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin 

 

Ist das Kind verstorben? 

Dann können diese Personen Informationen bekommen: 

  • die Eltern bei der Geburt
  • der Lebens-Partner und die Lebens-Partnerin
  • die Groß-Eltern
  • Kinder der verstorbenen Person 

 

Andere Personen wollen Infos über das Kind? 

Dann müssen sie einen wichtigen Grund haben. 

Wie stellen Sie den Antrag?

Illustration: Eine Person berät eine andere zu einem Antrag.

Sie können den Antrag formlos stellen. 

 

Formlos heißt: 
Es gibt kein festes Formular. 

 

Sie können den Antrag zum Beispiel: 

  • Schreiben
  • Per E-Mail senden
  • Oder persönlich stellen 

 

Fragen Sie vorher bei der Adoptions-Vermittlungs-Stelle nach. 

Was brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis
  • oder Reise-Pass 

 

Vielleicht brauchen Sie noch weitere Unterlagen. 

Die Adoptions-Vermittlungs-Stelle sagt Ihnen genau, was nötig ist. 

Was kostet das?

Eine durchgestrichene Grafik von einer Hand, die Geld in eine andere Hand gibt.

Die Einsicht in die Adoptions-Akte kostet kein Geld.  

Illustration von Geld

Unterlagen aus dem Geburten-Register beim Standes-Amt kosten Geld. 

Fragen Sie beim Standes-Amt nach. 

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen? 

 

Rufen Sie bei der Adoptions-Vermittlungs-Stelle an. 

Dort können Sie einen Termin vereinbaren. 

 

Sie wissen nicht, welche Vermittlungs-Stelle zuständig ist? 

Dann wenden Sie sich ans Jugend-Amt Ihrer Stadt.  

Dort bekommen Sie Hilfe, um die richtige Vermittlungs-Stelle zu finden. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.