Wohngeld – Weiterbewilligung beantragen

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation seit dem Erstantrag nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. 

Text zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Wenn Sie Ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen möchten: Nutzen Sie zuerst den Wohngeldrechner. Die Online-Antragstellung schließt sich daran an.

Beratung finden

Bitte geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort ein.

Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
  • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
  • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
  • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
  • aktueller Rentenbescheid,
  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel

  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung

Es fallen keine Kosten an.

Einfach erklärt

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als

  • Mietzuschuss oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.

Was ist sonst noch wichtig?

Kinder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden und für die Kindergeld gezahlt wird, können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. 

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Bildungs- und Teilhabepaket

Finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick 

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Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Familien haben Anspruch auf staatliche Leistungen

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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